Bekämpfung Japankäfer
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Der Japankäfer ist ein Quarantäneschädling und unterliegt einer Melde- und Bekämpfungspflicht. Infolge neuer Nachweise des Japankäfers in der Region wurden weitere Befallsherde ausgewiesen und die bestehende Pufferzone erweitert. Davon betroffen ist auch die Gemeinde Rothrist.
Ab 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinausgeführt werden.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Rothrist ändert sich bei der Grüngutentsorgung nichts. Das Grüngut kann weiterhin wie gewohnt gemäss Abfallkalender entsorgt werden.
Der Käfer ist etwa so gross wie ein Fünfrappenstück und hat 5 weisse Haarbüschel an den Seiten des Hinterleibs und 2 grössere, weisse Haarbüschel am Hinterleib. Sein Kopf und Halsschild schimmern metallisch grün.
Weitere Informationen auf https://www.liebegg.ch/de/fachwissen/pflanzenschutz-neobiota/japankaefer.html oder Gemeindeverwaltung Rothrist - Bekämpfung Japankäfer; Massnahmen im Aargau




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