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Januar 2014: Wertvolle Naturschutzfläche in Rothrist in Gefahr

Das neue Grundwasserschutzzonen Reglement stellte das Weiterbestehen der Flachwasserzone Hungerzelg in Frage



Das Weiterbestehen einer der wertvollsten Naturschutzflächen in Rothrist wurde durch das neue Grundwasserschutzreglement in Frage gestellt.

Obwohl auf der Flachwasserzone Hungerzelg seit 12 Jahren Schweine zur Offenhaltung der Wasserfläche eingesetzt wurden und dies nie die Wasserqualität beeinträchtig hatte, musste im vergangenen Jahr auf die Beweidung durch Schweine verzichtet werden, weil in der neuen Schutzverordnung ein Satz dies ausdrücklich untersagte. Der Naturschutzverein sah sich in der Folge gezwungen, Einsprache gegen das Reglement zu erheben und dabei auf die besondere Bedeutung dieser Fläche hinzuweisen. Seit Bestehen der Flachwasserzone konnten hier 100 Vogelarten nachgewiesen werden, darunter befanden sich Seltenheiten wie die Zwergschnepfe, der Sichelstrandläufer und der Stelzenläufer.

Am 16. Januar fand eine Augenscheinsverhandlung vor Ort mit Vertretern der kantonanlen Verwaltung, der Gemeinde und des Naturschutzvereins statt. Dabei konnte man sich auf einen Kompromiss einigen. Der Unterstand der Schweine wird neu ausserhalb der Grundwasserschutzzone 3 auf der anderen Seite der Parzelle aufgestellt und die Zahl der Schwein wird auf 3 begrenzt. Diese neue Regelung erlaubt, es den naturschützerischen Wert zu bewahren ohne die Wasserqualität zu beinträchtigen.

Der Naturschutzverein dankt allen Beteiligten für ihr Verständnis und zieht seine Einsprache zurück.


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